Projekt Beschreibung

STREIFZUG München | Ausgabe 76 | Sommer 2026

Der Tegernsee übt seit Jahrzehnten eine außergewöhnliche Anziehungskraft aus. Die Villa Frankenburg, ursprünglich von Prinz Carl von Bayern für seine zweite Frau Henriette geplant und 1866 fertiggestellt, wurde vor wenigen Jahren aufwändig restauriert und in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Historische Malerarbeiten, Stuckaturen und Fresken wurden anhand originaler Unterlagen detailgetreu rekonstruiert und unter strengen denkmalrechtlichen Vorgaben ausgeführt. Das denkmalgeschützte Anwesen umfasst rund 20 Zimmer auf ca. 755 m² Wohn-/Nutzfläche und liegt auf einem parkähnlichen Grundstück mit etwa 3764 m². Von hier eröffnet sich ein herrschaftlicher Blick über den Tegernsee. Dank der mit höchster Sorgfalt ausgeführten Restaurierung erstrahlt die Prinzenvilla heute in neuem Glanz und bietet außergewöhnliches Wohnen in einer der prestigeträchtigsten Lagen Bayerns. Objektnummer: 2848

Highlights:

  • Einzigartiger Panoramablick, freie Sicht auf den Tegernsee
  • Private Zufahrt zum Anwesen
  • Eines der wichtigsten Baudenkmäler am Tegernsee
  • Von Prinz Carl von Bayern unter der Leitung des Architekten Michael Tölzer errichtet
  • Historische Malerarbeiten, Stuckaturen und Fresken
  • Aufwändige und detailgetreue Restaurierung vor einigen Jahren
  • Luxuriöse Wohnbereiche, viel Platz und Großzügigkeit
  • Herrschaftliche Deckenhöhen mit bis zu über vier Metern
  • Imposantes Treppenhaus

Duken & v. Wangenheim GmbH
Wolfratshauser Straße 244
D-81479 München
T +49 (0)89 79086990
mail@wangenheim.de
www.wangenheim.de

Zum Maklerprofil
Wohn-/Nutzfläche
ca. 755 m²
Grundstück
ca. 3764 m²
Energiedaten
kein Energieausweis notwendig, da Denkmalschutz, BJ 1866
Kaufpreis
auf Anfrage

Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages zu vorgenanntem Objekt ist eine Käuferprovision i.H.v. 3,57% inkl. 19% gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem notariell verbrieften Kaufpreis fällig. Im Anwendungsbereich der §§ 656a ff. BGB ist die Höhe der Käuferprovision jedoch begrenzt durch die vom Verkäufer zu leistende Provision. Die Entrichtung der Provision wird im Kaufvertrag geregelt.